Krankenfahrten
Krankenfahrten
Fahrten zu Behandlung und Therapie — auch im Rollibus. Wir beraten Sie zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse.
Fahrten zu Behandlung und Therapie — auch im Rollibus. Wir beraten Sie zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse.
Krankenfahrten mit GKV-Beratung
Bei zwingenden medizinischen Gründen besteht ein Anspruch nach § 60 SGB V; dafür ist eine ärztliche Verordnung nötig. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt nach § 61 SGB V 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt.
Die Entscheidung über die Kostenübernahme trifft Ihre Krankenkasse.
- GKV
- Rollibus
- Beratung